Jugendschutzbeauftragter

Wer digitale Dienste betreibt, die Kinder und Jugendliche erreichen können, ist nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet. Die LR Services GmbH übernimmt diese Funktion für Ihr Unternehmen – für das Territorium Deutschland und in Übereinstimmung mit den geltenden Jugendschutzvorschriften.

  • Kommunikation mit Nutzern Ihrer Online-Angebote in Jugendschutzfragen
  • Kontakt zu Behörden, Aufsichtsstellen und Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle
  • Beratung beim Einsatz von Jugendschutzprogrammen und Altersverifikationssystemen
  • Austausch mit Jugendschutzbeauftragten anderer Anbieter

Die Tätigkeit der LR Services GmbH erfolgt unter Berücksichtigung der Pflichten an einen Jugendschutzbeauftragten nach den deutschen Jugendschutzvorschriften.

Ihre Ansprechpartner

  • Claudia Meissner

    Claudia Meissner

    Geschäftsführerin der LR Services GmbH Rechtsanwaltsfachangestellte
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  • Marco Erler

    Marco Erler

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
    Zertifizierter Jugendschutzbeauftragter
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