Jugendschutzbeauftragter
Wer digitale Dienste betreibt, die Kinder und Jugendliche erreichen können, ist nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten verpflichtet. Die LR Services GmbH übernimmt diese Funktion für Ihr Unternehmen – für das Territorium Deutschland und in Übereinstimmung mit den geltenden Jugendschutzvorschriften.
- Kommunikation mit Nutzern Ihrer Online-Angebote in Jugendschutzfragen
- Kontakt zu Behörden, Aufsichtsstellen und Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle
- Beratung beim Einsatz von Jugendschutzprogrammen und Altersverifikationssystemen
- Austausch mit Jugendschutzbeauftragten anderer Anbieter
Die Tätigkeit der LR Services GmbH erfolgt unter Berücksichtigung der Pflichten an einen Jugendschutzbeauftragten nach den deutschen Jugendschutzvorschriften.
Ihre Ansprechpartner
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Mehr erfahrenClaudia Meissner
Geschäftsführerin der LR Services GmbH Rechtsanwaltsfachangestellte -
Mehr erfahrenMarco Erler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zertifizierter Jugendschutzbeauftragter