Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025 für viele Produkte und Dienstleistungen. Ob ein Unternehmen hiervon betroffen ist, ist aber nicht immer eindeutig. Unsere Seminare vermitteln, was das Gesetz konkret bedeutet, welche Anbieter hiervon betroffen sind und welche Schritte Unternehmen gehen müssen. Die Inhalte werden von den Anwältinnen und Anwälten der Kanzlei LAUSEN entwickelt und aktuell gehalten.
- Online-Seminare mit festen Terminen
- Präsenz- und Inhouse-Formate auf Anfrage
- Selbsttest zur ersten Orientierung
Ist Ihre Website betroffen?
Finden Sie es in wenigen Sekunden heraus – kostenlos und unverbindlich. Geben Sie dazu nur Ihre URL ein und unser Selbstcheck gibt Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.
Ihre Ansprechpartner
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Mehr erfahrenSvenja Schumann
Rechtsanwältin